Qualitätsgesicherte ambulante Operationen

In §115b Sozialgestezbuch V werden hohe räumliche und hygienische Qualitätsstandards für „Ambulantes Operieren und sonstige stationersetzende Eingriffe im Krankenhaus“ festgelegt. Um unserem Qalitätsanspruch gerecht zu werden, erfüllen wir diesen Standard bei dermatochirurgischen Eingriffen in unserer Praxis.